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p17 GruppeWerkzeuge für den Büroalltag

Prüfen, lesen, erzeugen – Werkzeuge für den Schreibtisch

Acht Helfer für die Aufgaben rund um Rechnungen, Stammdaten und Texte: E-Rechnungen lesbar machen, Bankverbindungen, Steuer- und Leitweg-IDs prüfen, CSV-Dateien vor dem Import bereinigen, E-Mail-Signaturen mit Pflichtangaben bauen, Texte vermessen und Passwörter erzeugen – alles im Browser.

Alle Werkzeuge der Rubrik

Was diese Rubrik von den Rechnern unterscheidet

Hier wird nicht gerechnet, sondern geprüft, gelesen, gezählt und erzeugt. Gemeinsam ist allen Werkzeugen, dass die Eingaben besonders sensibel sind: Eine Rechnung, eine Adressliste, eine Bankverbindung, ein Vertragstext oder ein frisch erzeugtes Passwort möchte niemand versehentlich an einen fremden Server schicken.

Deshalb passiert hier alles lokal. Der gesamte Programmcode wird einmal mit der Seite geladen und läuft dann im Browser – ohne Rückkanal. Das gilt auch für Dateien: Eine E-Rechnung oder CSV-Datei wird im Browser geöffnet, nicht hochgeladen.

Aufgabe Werkzeug
E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD) lesbar machen und prüfen E-Rechnung-Viewer
Leitweg-ID einer Behörde vor dem Versand kontrollieren Leitweg-ID prüfen
Adress- oder Kontaktliste vor dem Import prüfen CSV-Import-Prüfer
E-Mail-Signatur mit den Pflichtangaben der Rechtsform E-Mail-Signatur-Generator
Neue Bankverbindung auf Tippfehler prüfen IBAN prüfen
USt-IdNr. eines EU-Kunden kontrollieren USt-IdNr. prüfen
Textlänge für Meta-Angaben oder Abrechnung Zeichenzähler
Sicheres Passwort für einen neuen Zugang Passwort-Generator

Prüfziffern: eine kleine Kulturtechnik

IBAN, USt-IdNr., Steuernummer, ISBN und EAN haben eines gemeinsam: Sie enthalten eine Prüfziffer, die sich aus den übrigen Stellen berechnet. Das ist keine Verschlüsselung, sondern ein Fehlerschutz. Er fängt genau die Fehler ab, die Menschen beim Abtippen machen – einzelne falsche Ziffern und vertauschte Nachbarstellen.

Wer eine Zahlung an eine falsche, aber prüfziffernkonforme IBAN auslöst, hat trotzdem ein Problem. Deshalb gilt die alte Regel unverändert: Bei geänderten Bankverbindungen eines Lieferanten immer telefonisch rückfragen – unter einer Nummer aus den eigenen Stammdaten, nicht aus der E-Mail. Der sogenannte Zahlungsumleitungsbetrug funktioniert bis heute vor allem deshalb, weil dieser Anruf unterbleibt.

Wie man Stammdaten so pflegt, dass solche Rückfragen überhaupt möglich sind, gehört zu den Themen, die die p17 GmbH in CRM-Projekten mit ihren Kunden bespricht.

Häufige Fragen zu den Büro-Werkzeugen

Werden die eingegebenen Daten übertragen?

Nein. E-Rechnungen, CSV-Dateien, IBANs, Steuernummern, Signaturdaten, Texte und erzeugte Passwörter bleiben vollständig in Ihrem Browser. Es gibt keine Serveranfrage, keine Protokollierung und keine Speicherung – ein Neuladen der Seite verwirft alles.

Ersetzt die IBAN-Prüfung die Bankauskunft?

Nein. Geprüft werden Aufbau, Länge und Prüfziffer. Ob ein Konto existiert und wem es gehört, kann nur die Bank beantworten. Die Prüfung fängt aber zuverlässig Tippfehler und Zahlendreher ab – und das ist der häufigste Fall.

Ersetzt die USt-IdNr.-Prüfung die Bestätigungsabfrage beim Bundeszentralamt?

Nein. Für innergemeinschaftliche Lieferungen ist die qualifizierte Bestätigungsabfrage beim BZSt vorgeschrieben und sollte dokumentiert werden. Die Formatprüfung hier ist der schnelle Vorabcheck.

Anrufen: +49 2562 18749-00