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Rechner

Verzugszinsen berechnen – taggenau und nachvollziehbar

Offener Betrag, Verzugsbeginn und Enddatum genügen. Der Rechner ermittelt die Zinsen nach § 288 BGB, wahlweise mit der 40-Euro-Pauschale für den Geschäftsverkehr.

Werkzeug: Verzugszinsen

€
In der Regel der Tag nach Fälligkeit oder 31 Tage nach Rechnungszugang.
Wer schuldet?
%
Voreingestellt: Stand 1. Juli 2026. Der Satz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli – den aktuellen Wert veröffentlicht die Deutsche Bundesbank.
Verzugszinsen
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Gesamtforderung
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Verzugstage
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Zinssatz p. a.
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Zinsen pro Tag
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Hinweis: Diese Berechnung ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verzugsbeginn, Zinssatz und Zusatzansprüche hängen vom Einzelfall ab (Mahnung, vereinbartes Zahlungsziel, Verbrauchergeschäft).

Was der Rechner tut

Er multipliziert die offene Forderung mit dem Jahreszinssatz und dem Anteil der Verzugstage am Jahr:

Zinsen = Betrag × Zinssatz ÷ 100 × Verzugstage ÷ 365

Der Zinssatz setzt sich aus dem Basiszinssatz nach § 247 BGB und dem gesetzlichen Aufschlag zusammen. Weil sich der Basiszinssatz halbjährlich ändert, ist er als Eingabefeld angelegt – prüfen Sie den aktuellen Wert bei der Deutschen Bundesbank, bevor Sie eine Forderung geltend machen.

Fünf oder neun Prozentpunkte?

Schuldner Aufschlag Grundlage
Verbraucher + 5 Prozentpunkte § 288 Abs. 1 BGB
Unternehmen (Entgeltforderung) + 9 Prozentpunkte § 288 Abs. 2 BGB

Entscheidend ist, dass an dem Rechtsgeschäft kein Verbraucher beteiligt ist – der höhere Satz gilt also im Geschäft zwischen Unternehmen, nicht schon deshalb, weil Sie selbst Unternehmer sind.

Wann Verzug überhaupt beginnt

Die Zinsberechnung ist der einfache Teil. Der Streit entzündet sich meist am Beginn des Verzugs:

  • Fester Termin vereinbart („zahlbar bis 15. März“): Verzug tritt ohne Mahnung mit Ablauf des Tages ein.
  • Nach Mahnung: Verzug ab Zugang der Mahnung.
  • Ohne beides: spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Bei Verbrauchern nur, wenn die Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hinweist.

Der Tag des Verzugsbeginns selbst wird üblicherweise nicht mitverzinst – gezählt wird ab dem Folgetag. Für Fristen und Zahlungsziele hilft der Zahlungsziel-Rechner, der Fälligkeit und Skontofrist als konkretes Datum ausgibt.

Bevor Sie mahnen

Eine offene Rechnung ist selten ein Rechtsproblem und meistens ein Prozessproblem: Die Rechnung ist im falschen Postfach gelandet, der Ansprechpartner hat gewechselt, die Bestellnummer fehlt. Wer Zahlungseingänge, Mahnstufen und Ansprechpartner im CRM führt, sieht Rückstände, bevor sie zu Verzugszinsen werden – das ist die Aufgabe, für die die p17 GmbH CRM-Systeme betreut.

Wichtig: Dieser Rechner liefert eine überschlägige Berechnung und keine Rechtsberatung. Ob Verzug eingetreten ist, welcher Zinssatz gilt und welche Nebenforderungen bestehen, hängt vom Einzelfall ab.

Häufige Fragen zu Verzugszinsen

Wie hoch sind die Verzugszinsen?

Gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB), bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen neun Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgesetzt.

Ab wann darf ich Verzugszinsen berechnen?

Ab dem Tag nach Eintritt des Verzugs. Verzug tritt ein, wenn ein kalendermäßig bestimmter Termin verstreicht, wenn Sie gemahnt haben oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.

Was ist der Basiszinssatz?

Ein gesetzlich definierter Referenzzinssatz nach § 247 BGB. Er ändert sich zum 1. Januar und zum 1. Juli jedes Jahres und wird von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für die Berechnung ist der Satz maßgeblich, der im jeweiligen Verzugszeitraum galt.

Was hat es mit der 40-Euro-Pauschale auf sich?

Bei Zahlungsverzug eines Unternehmens können Sie zusätzlich zu den Zinsen eine Pauschale von 40 € verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie ist auf einen später geltend gemachten Schadensersatz für Rechtsverfolgungskosten anzurechnen. Gegenüber Verbrauchern gibt es sie nicht.

Mit wie vielen Tagen pro Jahr wird gerechnet?

Dieser Rechner arbeitet taggenau mit 365 Tagen – so rechnet die Rechtsprechung. In der kaufmännischen Praxis ist auch die 30/360-Methode verbreitet; sie führt zu geringfügig anderen Beträgen. Für eine gerichtliche Geltendmachung ist die taggenaue Berechnung der sichere Weg.

Ändert sich der Basiszinssatz mitten im Verzugszeitraum?

Möglich – der Satz wechselt halbjährlich. Streng genommen ist dann abschnittsweise zu rechnen. Für einen Überschlag genügt der Rechner mit einem Satz; für eine Klageforderung sollten Sie die Zeiträume einzeln erfassen und addieren.

Weiterführend

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