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USt-IdNr. prüfen: stimmt der Aufbau?

Geben Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit Länderkürzel ein. Der Prüfer kontrolliert das Muster des jeweiligen EU-Landes – bei deutschen Nummern zusätzlich die Prüfziffer.

Werkzeug: USt-IdNr. prüfen

Mit Länderkürzel eingeben. Griechenland verwendet EL statt GR, Nordirland XI.
Bereinigte Eingabe
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Land
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Nummernteil
–

Formatprüfung, keine Gültigkeitsabfrage. Geprüft werden Länderkürzel und Aufbau, bei deutschen Nummern zusätzlich die Prüfziffer. Ob eine Nummer tatsächlich vergeben und dem Geschäftspartner zuzuordnen ist, bestätigt nur die qualifizierte Bestätigungsabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern oder über MIAS/VIES der EU-Kommission. Für innergemeinschaftliche Lieferungen ist diese Abfrage Pflicht – und sollte dokumentiert werden.

Was der Prüfer leistet – und was nicht

Jedes EU-Land hat ein eigenes Muster für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Deutschland neun Ziffern, die Niederlande neun Ziffern gefolgt von einem B und zwei weiteren Ziffern, Österreich ein U mit acht Ziffern. Der Prüfer kennt diese Muster und meldet sofort, wenn der Aufbau nicht passt.

Bei deutschen Nummern geht er einen Schritt weiter und rechnet die Prüfziffer nach dem Verfahren des Bundeszentralamts für Steuern nach. Damit werden auch Zahlendreher erkannt, die dem Muster äußerlich entsprechen.

Was der Prüfer nicht kann: feststellen, ob eine Nummer tatsächlich vergeben ist und zu dem Unternehmen gehört, das sie angibt. Das leistet nur die Abfrage bei der Finanzverwaltung.

Aufbau in den wichtigsten EU-Ländern

Land Präfix Aufbau Beispielmuster
Deutschland DE 9 Ziffern DE123456789
Österreich AT U + 8 Ziffern ATU12345678
Niederlande NL 9 Ziffern + B + 2 Ziffern NL123456789B01
Belgien BE 10 Ziffern (beginnt mit 0 oder 1) BE0123456789
Frankreich FR 2 Zeichen + 9 Ziffern FRXX123456789
Italien IT 11 Ziffern IT12345678901
Spanien ES Zeichen + 7 Ziffern + Zeichen ESX1234567X
Polen PL 10 Ziffern PL1234567890
Griechenland EL 9 Ziffern EL123456789
Nordirland XI 9 oder 12 Ziffern XI123456789

Die Schweiz gehört nicht zur EU und hat keine USt-IdNr.; dort gibt es die Mehrwertsteuernummer im Format CHE-123.456.789 MWST. Auch das Vereinigte Königreich nimmt seit dem Brexit nicht mehr am EU-System teil – mit Ausnahme Nordirlands für den Warenverkehr.

Die Pflicht zur Bestätigungsabfrage

Wer innergemeinschaftlich steuerfrei liefert, muss die USt-IdNr. des Empfängers prüfen. Dafür gibt es zwei Wege:

  • Einfache Bestätigungsabfrage: Ist diese Nummer gültig?
  • Qualifizierte Bestätigungsabfrage: Stimmen zusätzlich Name, Rechtsform, Ort und Straße?

Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt zählt die qualifizierte Abfrage. Sinnvoll ist, sie bei Neukunden einmal durchzuführen, das Ergebnis mit Datum zu speichern und bei laufenden Geschäftsbeziehungen regelmäßig zu wiederholen – Nummern können erlöschen, etwa bei Insolvenz oder Betriebsaufgabe.

In der Praxis scheitert das selten am Wissen und meistens an der Ablage: Wenn das Prüfprotokoll in einem persönlichen Postfach landet statt beim Kundendatensatz, ist es bei der Betriebsprüfung nicht auffindbar. Genau solche Abläufe richtet die p17 GmbH in CRM-Systemen so ein, dass der Nachweis beim Kunden hängt und nicht bei einer Person.

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Häufige Fragen zur USt-IdNr.

Wie ist die deutsche USt-IdNr. aufgebaut?

DE plus neun Ziffern, zum Beispiel DE136695976. Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer, die sich aus den acht davorstehenden berechnet – Tippfehler fallen dadurch auf.

Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und USt-IdNr.?

Die Steuernummer vergibt das Finanzamt für die interne Zuordnung. Die USt-IdNr. vergibt das Bundeszentralamt für Steuern und wird für Geschäfte innerhalb der EU gebraucht. Auf Rechnungen genügt eine der beiden – bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss es die USt-IdNr. sein.

Warum hat Griechenland das Kürzel EL?

Weil die EU für Umsatzsteuerzwecke nicht durchgehend ISO 3166 verwendet: Griechenland führt EL statt GR. Ebenfalls aus der Reihe fällt Nordirland mit XI – eine Folge des Brexit-Protokolls, nach dem Nordirland für den Warenverkehr im EU-Binnenmarkt bleibt.

Reicht diese Prüfung als Nachweis?

Nein. Für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung brauchen Sie die qualifizierte Bestätigungsabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern. Sie bestätigt zusätzlich Name und Anschrift des Geschäftspartners und sollte mit Datum und Ergebnis dokumentiert werden.

Wie bekomme ich selbst eine USt-IdNr.?

Auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern, online und kostenlos. Bei der steuerlichen Erfassung eines neuen Unternehmens kann sie direkt mitbeantragt werden.

Was tun, wenn die Nummer eines Kunden ungültig ist?

Nachfragen, bevor Sie ohne Umsatzsteuer fakturieren. Ist die Nummer zum Zeitpunkt der Lieferung nicht gültig, kann die Steuerbefreiung entfallen – und die Umsatzsteuer schulden dann Sie, nicht der Kunde.

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