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Rechner

Gewerbesteuer berechnen

Gewinn und Hebesatz eintragen, Rechtsform wählen: Der Rechner führt durch Freibetrag, Steuermessbetrag und Hebesatz – und zeigt bei Einzelunternehmen, wie viel davon auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

Werkzeug: Gewerbesteuer

€
%
Mindestens 200 %. Beispiele stehen unter dem Rechner.
Rechtsform
€
Anteile aus Mieten, Pachten, Leasing und Zinsen über dem Freibetrag von 200.000 €.
€
Zum Beispiel 1,2 % des Einheitswerts eigener Grundstücke.
Gewerbesteuer pro Jahr
–
Belastung des Gewinns
–
Gewerbeertrag (abgerundet)
–
Freibetrag
–
Steuermessbetrag (3,5 %)
–

Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)

Anrechenbar (4-facher Messbetrag)
–
Verbleibende Belastung
–

Berechnungsweg: Gewinn ± Hinzurechnungen und Kürzungen ergibt den Gewerbeertrag, dieser wird auf volle 100 € abgerundet. Davon geht bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften der Freibetrag von 24.500 € ab (§ 11 GewStG). Der Rest × 3,5 % ergibt den Steuermessbetrag, dieser × Hebesatz die Gewerbesteuer. Die Berechnung ist eine Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Der Rechenweg an einem Beispiel

Einzelunternehmen, 80.000 € Gewinn, Hebesatz 450 %:

Schritt Rechnung Ergebnis
Gewerbeertrag, auf 100 € abgerundet 80.000 € 80.000 €
− Freibetrag − 24.500 € 55.500 €
× Steuermesszahl 3,5 % 55.500 × 0,035 1.942 € Messbetrag
× Hebesatz 450 % 1.942 × 4,5 8.739 € Gewerbesteuer
Anrechnung nach § 35 EStG 4 × 1.942 = 7.768 € verbleiben 971 €

Die tatsächliche Mehrbelastung beträgt hier also nicht 8.739 €, sondern 971 € – das ist der Teil, der über einen Hebesatz von 400 % hinausgeht.

Dieselbe Ausgangslage als GmbH: kein Freibetrag, Messbetrag 2.800 €, Gewerbesteuer 12.600 €, dazu 12.000 € Körperschaftsteuer und 660 € Solidaritätszuschlag – zusammen 25.260 € oder rund 31,6 % des Gewinns.

Die 400-Prozent-Grenze

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist der Hebesatz von 400 % die entscheidende Marke:

Hebesatz Gewerbesteuer bei 1.000 € Messbetrag Anrechenbar Bleibt
300 % 3.000 € 3.000 € 0 €
380 % 3.800 € 3.800 € 0 €
400 % 4.000 € 4.000 € 0 €
450 % 4.500 € 4.000 € 500 €
490 % 4.900 € 4.000 € 900 €

Unterhalb von 400 % läuft die Anrechnung sogar ins Leere: Angerechnet wird höchstens die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer, ein Vorteil entsteht daraus nicht. Für Kapitalgesellschaften gibt es diese Anrechnung nicht – dort wirkt jeder Hebesatzpunkt voll.

Hebesätze einiger Städte

Stadt Hebesatz
Berlin 410 %
Bonn 537 %
Bremen 460 %
Dortmund 485 %
Dresden 450 %
Essen 480 %
Frankfurt am Main 460 %
Hamburg 470 %
Hannover 480 %
Karlsruhe 450 %
Köln 475 %
München 490 %

Stand September 2026, ohne Gewähr. Hebesätze werden jährlich von den Gemeinden beschlossen. Den verbindlichen Wert nennt Ihre Gemeinde, die zuständige IHK oder das Statistische Landesamt.

Der Hebesatz als Standortfaktor

Zwischen 300 % und 500 % Hebesatz liegen bei 100.000 € Gewerbeertrag rund 7.000 € Steuer pro Jahr Unterschied – bei einem Einzelunternehmen mit Freibetrag sind es gut 5.200 €. Für eine Kapitalgesellschaft mit stabilem Gewinn summiert sich das über zehn Jahre auf eine fünfstellige Summe – ein Grund, warum Gewerbegebiete im Umland großer Städte oft mit niedrigen Hebesätzen werben.

Ganz so einfach ist die Rechnung allerdings nicht: Erreichbarkeit, Fachkräfteverfügbarkeit, Mietpreise und Kundennähe wiegen in den meisten Fällen schwerer als der Hebesatz. Wer einen Standort tatsächlich bewertet, sollte diese Faktoren zusammen betrachten – genau das ist das Feld von p17-expansion.de, wo Standorte und Marktpotenziale datenbasiert verglichen werden. Die regionalen Kennzahlen dazu kommen von p17-data.de.

Hinweis: Dieser Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Hinzurechnungen, Kürzungen, Verlustvorträge, mehrere Betriebsstätten und die persönliche Einkommensteuersituation können das Ergebnis erheblich verändern.

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Häufige Fragen zur Gewerbesteuer

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

In vier Schritten: Der Gewerbeertrag (Gewinn ± Hinzurechnungen und Kürzungen) wird auf volle 100 € abgerundet. Davon geht bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften der Freibetrag von 24.500 € ab. Der Rest × 3,5 % ergibt den Steuermessbetrag, dieser × Hebesatz der Gemeinde ergibt die Gewerbesteuer.

Wie hoch ist der Freibetrag?

24.500 € pro Jahr – aber nur für natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG erhalten keinen Freibetrag und zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag.

Ab welchem Gewinn fällt Gewerbesteuer an?

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab einem Gewerbeertrag über 24.500 €. Bei einem Gewinn von 24.500 € oder darunter bleibt die Gewerbesteuer null. Kapitalgesellschaften zahlen ab dem ersten Euro.

Was ist der Hebesatz?

Ein Prozentsatz, den jede Gemeinde selbst festlegt – gesetzlich mindestens 200 % (§ 16 Abs. 4 GewStG). In deutschen Großstädten liegt er meist zwischen 400 und 500 %, in kleineren Gemeinden häufig zwischen 300 und 400 %. Er wird jährlich vom Rat beschlossen und ist damit ein echter Standortfaktor.

Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ja: Die Einkommensteuer ermäßigt sich um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags, höchstens jedoch um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer (§ 35 EStG). Bis zu einem Hebesatz von 400 % ist die Gewerbesteuer damit rechnerisch vollständig kompensiert – vorausgesetzt, die Einkommensteuer ist hoch genug. Darüber bleibt ein Rest bestehen.

Wie hoch ist die Gesamtbelastung einer GmbH?

Körperschaftsteuer 15 % plus Solidaritätszuschlag von 5,5 % darauf ergibt 15,825 %. Dazu kommt die Gewerbesteuer, die sich aus 3,5 % mal Hebesatz ergibt – bei 400 % also 14 %, bei 450 % 15,75 %. In Summe liegt die Belastung des Gewinns damit meist zwischen 29 und 33 Prozent. Ausschüttungen an die Gesellschafter werden zusätzlich besteuert.

Was sind Hinzurechnungen und Kürzungen?

Korrekturen, die aus dem steuerlichen Gewinn den Gewerbeertrag machen. Hinzugerechnet werden anteilig Finanzierungsanteile aus Zinsen, Mieten, Pachten und Leasing, soweit sie zusammen 200.000 € übersteigen (§ 8 GewStG). Gekürzt wird unter anderem um 1,2 % des Einheitswerts eigener Grundstücke (§ 9 GewStG). Für die meisten kleinen Betriebe bleiben beide Positionen null.

Sind Freiberufler gewerbesteuerpflichtig?

Nein. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten und andere Katalogberufe nach § 18 EStG erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und zahlen keine Gewerbesteuer. Die Abgrenzung ist im Einzelfall streitanfällig – etwa bei IT-Dienstleistungen, wo je nach Tätigkeit beides möglich ist.

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