Aus Tagen werden Termine
„Zahlbar innerhalb von 30 Tagen“ steht auf fast jeder Rechnung – und ist als Angabe unpraktisch. Im Kalender braucht man ein Datum, nicht eine Zahl. Genau das leistet dieser Rechner: Er addiert das Zahlungsziel auf das Rechnungsdatum, nennt den Wochentag dazu und verschiebt auf Wunsch Termine, die auf ein Wochenende fallen.
Zusätzlich sehen Sie auf einen Blick, ob eine Rechnung noch offen oder bereits überfällig ist – praktisch, wenn Sie einen Stapel Belege durchgehen.
Gängige Zahlungsbedingungen
| Formulierung | Bedeutung |
|---|---|
| „zahlbar sofort ohne Abzug“ | Fällig mit Zugang der Rechnung |
| „14 Tage netto“ | Voller Betrag nach 14 Tagen |
| „2 % Skonto 10 Tage, 30 Tage netto“ | 2 % Abzug bis Tag 10, sonst voll bis Tag 30 |
| „zahlbar bis zum 15. des Folgemonats“ | Kalendermäßig bestimmter Termin – Verzug ohne Mahnung |
| „Zahlung per Vorkasse“ | Leistung erst nach Zahlungseingang |
Die vierte Zeile ist die für Gläubiger interessanteste: Ist der Termin kalendermäßig bestimmt, tritt Verzug ohne jede Mahnung ein. Das erspart im Zweifel eine Stufe im Forderungsmanagement.
Warum die Werktagsregel wichtig ist
Ein Beispiel: Rechnungsdatum ist der 1. eines Monats, das Zahlungsziel 30 Tage – Fälligkeit wäre der 31., ein Samstag. Nach § 193 BGB verschiebt sich der Termin auf den folgenden Montag. Für die Skontofrist gilt dasselbe. Der Rechner zeigt beide Varianten, je nachdem ob Sie die Option aktiviert lassen oder nicht.
Wer Zahlungseingänge systematisch überwacht, statt sie im Belegstapel zu suchen, spart sich den größten Teil dieser Rechnerei ohnehin – das ist eine der Aufgaben, für die die p17 GmbH CRM- und Buchhaltungsprozesse einrichtet.
Verwandte Werkzeuge
- Betrag nach Skontoabzug und dessen Jahreszins: Skontorechner
- Zinsen bei ausbleibender Zahlung: Verzugszinsen-Rechner
- Arbeitstage statt Kalendertage: Arbeitstage-Rechner