Der Rechenweg
Die meisten Stundensatzrechner fragen nach Kosten und Wunschgewinn. Dieser hier geht einen Schritt weiter zurück – zu dem Betrag, der am Monatsende tatsächlich übrig bleiben soll:
- Wunsch-Netto plus Vorsorge ergeben, was Sie brauchen.
- Geteilt durch (1 − Steuerquote) ergibt das den Gewinn vor Steuern.
- Plus Betriebskosten ergibt den zu erwirtschaftenden Betrag.
- Plus Wagniszuschlag ergibt den benötigten Jahresumsatz.
- Geteilt durch die fakturierbaren Stunden ergibt das den Stundensatz.
Wo die Stunden bleiben
Der zweite Teil der Rechnung ist der, der am häufigsten übersehen wird. Aus einem Jahr mit scheinbar 2.080 Arbeitsstunden werden schnell weniger als 900 abrechenbare:
| Position | Tage | Stunden bei 40 h/Woche |
|---|---|---|
| Kalenderjahr (52 Wochen à 5 Tage) | 260 | 2.080 |
| − Urlaub | 30 | 240 |
| − Feiertage an Werktagen | 10 | 80 |
| − Krankheit und Puffer | 8 | 64 |
| Verfügbare Arbeitszeit | 212 | 1.696 |
| davon fakturierbar bei 60 % | 1.018 |
Wer mit 2.080 Stunden kalkuliert statt mit 1.018, halbiert seinen Stundensatz – und wundert sich am Jahresende.
Die Auslastung ist der stärkste Hebel
Ein Beispiel: Benötigter Jahresumsatz 110.000 €.
| Fakturierbar | Stunden | Stundensatz |
|---|---|---|
| 40 % | 678 | 162 € |
| 50 % | 848 | 130 € |
| 60 % | 1.018 | 108 € |
| 70 % | 1.187 | 93 € |
| 80 % | 1.357 | 81 € |
Zwischen 50 und 70 Prozent Auslastung liegen 37 € Stundensatz – ein größerer Unterschied, als die meisten Preisverhandlungen je erreichen. Deshalb lohnt es sich, zuerst an der unproduktiven Zeit zu arbeiten: standardisierte Angebote, automatisierte Buchhaltung, weniger Kontextwechsel.
Was der Rechner bewusst nicht tut
Er nennt keinen „marktüblichen" Satz. Der hängt von Branche, Region, Spezialisierung und Kundentyp ab und schwankt um den Faktor drei. Was er liefert, ist Ihre Untergrenze: der Satz, unterhalb dessen Sie das gewünschte Einkommen rechnerisch nicht erreichen können.
Für die Abrechnung der geleisteten Zeit ist danach der Abrechnungstakt-Rechner zuständig – bei vielen kurzen Vorgängen entscheidet der Takt spürbar mit über den effektiven Stundenertrag. Und wenn aus dem Stundensatz eine Rechnung wird, hilft der Mehrwertsteuerrechner beim Ausweis.
Wenn Sie statt Stunden lieber Ergebnisse verkaufen wollen, ist die Rechnung dieselbe: Der Festpreis muss die kalkulierten Stunden mal Ihrem Satz abdecken – plus Puffer für das Risiko, das Sie dem Kunden abnehmen. Bei der Frage, welche Prozesse sich überhaupt standardisieren lassen, unterstützt die p17 GmbH mit Softwareentwicklung und Automatisierung; die passenden Fachkräfte dafür vermittelt p17 Consulting.