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Rechner

Stundensatz berechnen – rückwärts vom Wunscheinkommen

Nicht „was verlangen die anderen", sondern „was muss ich verlangen": Der Rechner geht vom gewünschten Nettoeinkommen aus und arbeitet sich über Steuern, Vorsorge, Kosten und fakturierbare Zeit zum Stundensatz vor.

Werkzeug: Stundensatz

Was Sie verdienen wollen

€
Was nach Steuern auf Ihrem Konto bleiben soll.
%
Einkommensteuer und Soli auf den Gewinn, überschlägig.
€
Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge.

Was das Unternehmen kostet

€
Büro, Software, Versicherungen, Fahrzeug, Geräte, Weiterbildung, Steuerberatung.
%
Puffer für Forderungsausfälle, Investitionen und Rücklagen.

Wie viel Zeit übrig bleibt

h
Tage
%
Der Rest geht für Angebote, Buchhaltung, Akquise und Weiterbildung drauf.
Stundensatz netto
–
Tagessatz netto
–
Stundensatz brutto (19 %)
–
Benötigter Jahresumsatz
–
Gewinn vor Steuern
–
Arbeitstage im Jahr
–
Arbeitsstunden im Jahr
–
davon fakturierbar
–
Reine Kostendeckung
–

Was passiert bei anderer Auslastung?

Stundensatz in Abhängigkeit vom fakturierbaren Anteil
Fakturierbar Stunden im Jahr Stundensatz Tagessatz

Der wichtigste Hebel ist nicht der Preis, sondern die Auslastung. Wer statt 60 nur 50 Prozent seiner Zeit abrechnen kann, muss den Stundensatz um ein Fünftel anheben, um auf dasselbe Ergebnis zu kommen. Deshalb steht die Tabelle darunter: Sie zeigt, wie empfindlich der Satz auf diese eine Annahme reagiert.

Der Rechenweg

Die meisten Stundensatzrechner fragen nach Kosten und Wunschgewinn. Dieser hier geht einen Schritt weiter zurück – zu dem Betrag, der am Monatsende tatsächlich übrig bleiben soll:

  1. Wunsch-Netto plus Vorsorge ergeben, was Sie brauchen.
  2. Geteilt durch (1 − Steuerquote) ergibt das den Gewinn vor Steuern.
  3. Plus Betriebskosten ergibt den zu erwirtschaftenden Betrag.
  4. Plus Wagniszuschlag ergibt den benötigten Jahresumsatz.
  5. Geteilt durch die fakturierbaren Stunden ergibt das den Stundensatz.

Wo die Stunden bleiben

Der zweite Teil der Rechnung ist der, der am häufigsten übersehen wird. Aus einem Jahr mit scheinbar 2.080 Arbeitsstunden werden schnell weniger als 900 abrechenbare:

Position Tage Stunden bei 40 h/Woche
Kalenderjahr (52 Wochen à 5 Tage) 260 2.080
− Urlaub 30 240
− Feiertage an Werktagen 10 80
− Krankheit und Puffer 8 64
Verfügbare Arbeitszeit 212 1.696
davon fakturierbar bei 60 % 1.018

Wer mit 2.080 Stunden kalkuliert statt mit 1.018, halbiert seinen Stundensatz – und wundert sich am Jahresende.

Die Auslastung ist der stärkste Hebel

Ein Beispiel: Benötigter Jahresumsatz 110.000 €.

Fakturierbar Stunden Stundensatz
40 % 678 162 €
50 % 848 130 €
60 % 1.018 108 €
70 % 1.187 93 €
80 % 1.357 81 €

Zwischen 50 und 70 Prozent Auslastung liegen 37 € Stundensatz – ein größerer Unterschied, als die meisten Preisverhandlungen je erreichen. Deshalb lohnt es sich, zuerst an der unproduktiven Zeit zu arbeiten: standardisierte Angebote, automatisierte Buchhaltung, weniger Kontextwechsel.

Was der Rechner bewusst nicht tut

Er nennt keinen „marktüblichen" Satz. Der hängt von Branche, Region, Spezialisierung und Kundentyp ab und schwankt um den Faktor drei. Was er liefert, ist Ihre Untergrenze: der Satz, unterhalb dessen Sie das gewünschte Einkommen rechnerisch nicht erreichen können.

Für die Abrechnung der geleisteten Zeit ist danach der Abrechnungstakt-Rechner zuständig – bei vielen kurzen Vorgängen entscheidet der Takt spürbar mit über den effektiven Stundenertrag. Und wenn aus dem Stundensatz eine Rechnung wird, hilft der Mehrwertsteuerrechner beim Ausweis.

Wenn Sie statt Stunden lieber Ergebnisse verkaufen wollen, ist die Rechnung dieselbe: Der Festpreis muss die kalkulierten Stunden mal Ihrem Satz abdecken – plus Puffer für das Risiko, das Sie dem Kunden abnehmen. Bei der Frage, welche Prozesse sich überhaupt standardisieren lassen, unterstützt die p17 GmbH mit Softwareentwicklung und Automatisierung; die passenden Fachkräfte dafür vermittelt p17 Consulting.

Häufige Fragen zum Stundensatz

Wie berechnet man den Stundensatz?

Benötigter Jahresumsatz geteilt durch die fakturierbaren Stunden im Jahr. Der Umsatz ergibt sich aus dem Gewinn vor Steuern (Wunsch-Netto plus Vorsorge, hochgerechnet um die Steuerquote), den Betriebskosten und einem Aufschlag für Wagnis und Rücklagen.

Warum kann ich nicht einfach 1.600 Arbeitsstunden ansetzen?

Weil nicht jede Arbeitsstunde eine Rechnungsstunde ist. Angebote schreiben, Buchhaltung, Akquise, Weiterbildung, Reisezeiten und die eigene IT gehören zur Arbeit, lassen sich aber nicht abrechnen. Realistisch sind 50 bis 70 Prozent fakturierbare Zeit – bei 1.600 Stunden also 800 bis 1.120.

Was ist ein realistischer fakturierbarer Anteil?

Für Einzelselbstständige mit direkter Kundenbeziehung sind 55 bis 65 Prozent ein guter Ausgangswert. In der Projektarbeit mit langen Einsätzen bei einem Kunden sind 75 Prozent möglich, im Support mit vielen kurzen Vorgängen eher 45 bis 55. Über 80 Prozent ist auf Dauer unrealistisch.

Was gehört alles in die Betriebskosten?

Büro oder Arbeitszimmer, Hardware und Software, Fahrzeug, Versicherungen (Haftpflicht, Rechtsschutz, Inhalt), Telefon und Internet, Steuerberatung, Kammerbeiträge, Weiterbildung, Fachliteratur, Marketing und Website, Bankgebühren – und Rücklagen für Ersatzbeschaffungen.

Ist der Stundensatz netto oder brutto?

Alle Rechnungen laufen netto, also ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist für Sie ein durchlaufender Posten – Sie vereinnahmen sie und führen sie ab. Für Privatkunden ist trotzdem der Bruttopreis die verständlichere Angabe; der Rechner weist ihn mit aus.

Wie komme ich vom Stundensatz zum Tagessatz?

Stundensatz mal Tagesarbeitszeit, im Standardfall acht Stunden. In der Praxis liegen Tagessätze oft leicht darunter, weil ein ganzer Tag beim Kunden weniger Rüstzeit erzeugt als acht einzelne Stunden – ein Nachlass von fünf bis zehn Prozent ist üblich.

Mein Ergebnis liegt über dem Marktpreis – was nun?

Dann stimmt eine der Annahmen nicht mit dem Markt überein, und Sie kennen jetzt die Stellschrauben: Kosten senken, Auslastung erhöhen, Wunscheinkommen anpassen – oder das Angebot so verändern, dass der höhere Satz begründbar ist. Die Rechnung sagt Ihnen, was Sie brauchen; der Markt sagt, was er zahlt. Beides zu kennen ist besser, als nur eines davon.

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