Warum sich eine E-Rechnung nicht einfach öffnen lässt
Eine E-Rechnung ist zuerst für Software gedacht. Wer eine XRechnung per Doppelklick öffnet, sieht bestenfalls einen Browser voller Klammern: <cbc:PayableAmount currencyID="EUR">2075.06</cbc:PayableAmount>. Buchhaltungsprogramme lesen solche Dateien automatisch – für die Rückfrage aus dem Einkauf, die Freigabe durch die Abteilungsleitung oder den schnellen Blick auf einen Betrag braucht es aber eine lesbare Darstellung.
Der Viewer liefert genau das: Absender und Empfänger, Positionen mit Menge und Einheit, Steuer je Steuersatz, Bankverbindung und Zahlungsbedingungen – übersichtlich wie auf Papier, zum Drucken oder Speichern als PDF.
Die Formate im Überblick
| Format | Aufbau | E-Rechnung? |
|---|---|---|
| XRechnung (UBL) | reine XML-Datei | ja |
| XRechnung (CII) | reine XML-Datei | ja |
| ZUGFeRD / Factur-X EN 16931 | PDF mit eingebetteter XML | ja |
| ZUGFeRD / Factur-X BASIC | PDF mit eingebetteter XML | ja |
| ZUGFeRD / Factur-X EXTENDED | PDF mit eingebetteter XML | ja |
| ZUGFeRD / Factur-X MINIMUM und BASIC WL | PDF mit eingebetteter XML, ohne Positionen | nein |
| PDF ohne eingebettete Daten | Bild einer Rechnung | nein |
Der Viewer erkennt das Format an der Spezifikationskennung in der Rechnung und warnt, wenn ein Profil vorliegt, das nicht als E-Rechnung gilt.
Fristen für Empfang und Versand
| Zeitraum | Empfangen | Ausstellen (Inland, zwischen Unternehmen) |
|---|---|---|
| seit 1. Januar 2025 | E-Rechnungen müssen empfangen werden können | Papier und andere Formate weiterhin erlaubt |
| Umsätze im Jahr 2027 | wie bisher | andere Formate nur bei Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro oder per EDI |
| ab 1. Januar 2028 | wie bisher | grundsätzlich nur noch E-Rechnungen |
Dauerhaft ausgenommen sind Rechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern – sie dürfen aber jederzeit auch als E-Rechnung verschickt werden.
Was der Viewer prüft
Rechenregeln. Die EN 16931 legt fest, wie die Summen zusammenhängen: Die Positionsbeträge ergeben die Summe der Positionen, abzüglich Nachlässen und zuzüglich Zuschlägen den Nettobetrag, dazu die Steuer je Steuersatz den Bruttobetrag und nach Abzug von Vorauszahlungen den Zahlbetrag. Jede dieser Beziehungen wird nachgerechnet – auch die Bemessungsgrundlage je Steuersatz.
Pflichtangaben. Die Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG entsprechen bestimmten Feldern der Norm:
| Pflichtangabe | Feld in der E-Rechnung |
|---|---|
| Name und Anschrift des Leistenden | BT-27, BG-5 |
| Name und Anschrift des Leistungsempfängers | BT-44, BG-8 |
| Steuernummer oder USt-IdNr. | BT-32 oder BT-31 |
| Rechnungsdatum und -nummer | BT-2, BT-1 |
| Menge und Art der Leistung | BT-129, BT-130, BT-153 |
| Zeitpunkt der Leistung | BT-72 oder BT-73/BT-74 |
| Entgelt je Steuersatz | BT-116 |
| Steuersatz und Steuerbetrag | BT-119, BT-117 |
| Hinweis auf eine Steuerbefreiung | BT-120 |
XRechnung-Besonderheiten. Käuferreferenz beziehungsweise Leitweg-ID (BT-10) und Kontaktdaten des Verkäufers (BG-6) sind hier Pflicht. Eine vorhandene Leitweg-ID wird auf ihre Prüfziffer kontrolliert – mit dem Leitweg-ID-Prüfer geht das auch einzeln.
Bankverbindung und Zahlung. Die IBAN wird auf ihre Prüfziffer kontrolliert. Das ersetzt nicht den Rückruf beim Lieferanten, wenn sich eine Bankverbindung geändert hat – fängt aber Tippfehler und manche Manipulation ab.
Skonto in der XRechnung
Skonto steht in einer XRechnung nicht als Freitext, sondern in einer festen Schreibweise in den Zahlungsbedingungen:
#SKONTO#TAGE=14#PROZENT=2.00#
#SKONTO#TAGE=28#PROZENT=1.00#BASISBETRAG=357.93#
Jede Angabe steht in einer eigenen Zeile, Prozentsatz und Basisbetrag haben einen Punkt und genau zwei Nachkommastellen. Ohne Basisbetrag bezieht sich das Skonto auf den Zahlbetrag. Der Viewer rechnet daraus Frist und Abzug aus – und meldet Zeilen, die nicht der vorgeschriebenen Syntax entsprechen. Ob sich das Skonto lohnt, zeigt der Skontorechner.
Grenzen der Prüfung
Der Viewer ersetzt keine vollständige Validierung. Er prüft nicht jede der mehreren Hundert Geschäftsregeln der Norm, keine digitale Signatur und nicht, ob die Rechnung inhaltlich zum Auftrag passt. Wichtig zu wissen: Eine Datei mit Formatfehlern gilt steuerlich nicht als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung. Bei Zweifeln hilft die Rückfrage beim Rechnungssteller oder eine Prüfung mit den Werkzeugen der KoSIT.
E-Rechnungen im Unternehmen verarbeiten
Einzelne Rechnungen lassen sich mit dem Viewer lesen und prüfen. Wer regelmäßig E-Rechnungen empfängt oder versendet, sollte sie automatisch verarbeiten: Eingang überwachen, Daten in Buchhaltung oder Warenwirtschaft übernehmen, Rechnungen aus der eigenen Software als XRechnung erzeugen. Solche Schnittstellen entwickelt die p17 GmbH. Kunden- und Rechnungsstammdaten wie Leitweg-IDs öffentlicher Auftraggeber lassen sich in cobra CRM pflegen – Unterstützung dafür gibt es bei p17-crm.de. Den sicheren Rechnungseingang über Microsoft 365 richtet die nice-IT GmbH ein.
Verwandte Werkzeuge
- Leitweg-ID einzeln prüfen: Leitweg-ID prüfen
- Bankverbindung kontrollieren: IBAN prüfen
- USt-IdNr. des Lieferanten prüfen: USt-IdNr. prüfen
- Lohnt sich das Skonto? Skontorechner
- Fälligkeit berechnen: Zahlungsziel-Rechner
- Überweisungscode für eigene Rechnungen: QR-Code-Generator