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Rechner

Skonto berechnen – und sehen, ob es sich lohnt

Rechnungsbetrag, Skontosatz und Zahlungsziel eintragen: Der Rechner zeigt den Zahlbetrag, die geminderte Umsatzsteuer, das Datum der Skontofrist und den effektiven Jahreszins des Skontoabzugs.

Werkzeug: Skonto

€
Der Rechnungsbetrag ist ein …
%
Tage
Tage
Zahlbetrag mit Skonto
–
Skontobetrag
–
Rechnungsbetrag brutto
–
Netto nach Skonto
–
Enthaltene Umsatzsteuer
–
Skonto nutzbar bis
–
Fällig ohne Abzug am
–
Entspricht Jahreszins
–

Wichtig: Skonto mindert auch die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer. Der Vorsteuerabzug ist deshalb nur aus dem tatsächlich gezahlten Betrag zulässig (§ 17 UStG).

Zwei Fragen, die der Rechner beantwortet

Was muss ich überweisen? Der Zahlbetrag ist der Bruttorechnungsbetrag abzüglich des Skontos. Der Rechner weist zusätzlich aus, wie sich Netto und Umsatzsteuer nach dem Abzug aufteilen – das ist die Aufteilung, die in die Buchhaltung gehört.

Lohnt sich das überhaupt? Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung. Ob er attraktiv ist, zeigt erst der Vergleich mit den Finanzierungskosten. Genau dafür gibt es den effektiven Jahreszins: Er rechnet den Nachlass auf die Tage um, die Sie früher zahlen.

Warum 2 % Skonto so viel wert sind

Bei einer Rechnung mit „2 % Skonto innerhalb von 14 Tagen, netto 30 Tage“ verzichten Sie auf 2 % des Betrags, wenn Sie erst nach 30 Tagen zahlen. Dafür behalten Sie das Geld 16 Tage länger. Aufs Jahr gerechnet:

2 ÷ (100 − 2) × 360 ÷ 16 × 100 = 45,9 % Jahreszins

Kein Kontokorrentkredit ist so teuer. Deshalb gilt die Faustregel: Skonto immer ziehen, notfalls den Dispo dafür nutzen. Umgekehrt gilt für Ihre eigenen Ausgangsrechnungen, dass ein angebotenes Skonto teuer erkauftes Geld ist – es kann sich trotzdem lohnen, wenn es die Zahlungsmoral spürbar verbessert.

Konditionen Effektiver Jahreszins
2 % / 8 Tage, netto 30 33,4 %
2 % / 14 Tage, netto 30 45,9 %
3 % / 10 Tage, netto 30 55,7 %
3 % / 14 Tage, netto 60 24,2 %

Skonto und Umsatzsteuer

Der Punkt, an dem in der Buchhaltung am häufigsten nachgebessert werden muss: Mit dem Skontoabzug ändert sich die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer. Aus 1.190 € brutto (1.000 € netto + 190 € USt) werden bei 2 % Skonto 1.166,20 € – das entspricht 980,00 € netto und 186,20 € Umsatzsteuer. Als Vorsteuer abziehbar sind daher 186,20 €, nicht 190 €. Der Rechner weist beide Werte getrennt aus.

Beim Lieferanten spiegelt sich das umgekehrt: Er berichtigt die abgeführte Umsatzsteuer in dem Zeitraum, in dem die Zahlung eingeht.

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Hinweis: Die Berechnung ist eine kaufmännische Rechenhilfe, keine steuerliche Beratung. Für die Behandlung von Entgeltminderungen gilt § 17 UStG; bei Zweifeln fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Häufige Fragen zum Skonto

Wie berechnet man Skonto?

Skonto wird vom Bruttorechnungsbetrag abgezogen: Zahlbetrag = Bruttobetrag × (1 − Skontosatz ÷ 100). Bei 1.190 € und 2 % Skonto ergibt das 1.166,20 €. Der Abzug beträgt 23,80 €.

Wird Skonto vom Brutto- oder vom Nettobetrag abgezogen?

Vom Bruttobetrag. Weil der Abzug damit auch die Umsatzsteuer mindert, ist der Vorsteuerabzug nur aus dem tatsächlich gezahlten Betrag zulässig – so schreibt es § 17 UStG vor. Rechnerisch kommt dasselbe heraus, wenn Sie den Prozentsatz auf den Nettobetrag anwenden und die Steuer neu berechnen.

Lohnt sich Skonto ziehen?

Fast immer. 2 % Skonto bei 14 statt 30 Tagen entsprechen einem Jahreszins von rund 45 %. Solange Ihr Kontokorrentkredit günstiger ist – und das ist er praktisch immer –, ist die frühere Zahlung die bessere Verwendung des Geldes.

Wie berechnet sich der effektive Jahreszins beim Skonto?

Skontosatz ÷ (100 − Skontosatz) × 360 ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist) × 100. Der Nenner ist die Zahl der Tage, die Sie durch den Verzicht auf Skonto gewinnen. Bei 3 % Skonto, 10 Tagen Frist und 30 Tagen Ziel sind das 55,7 % im Jahr.

Darf ich Skonto ziehen, wenn es nicht vereinbart war?

Nein. Skonto ist ein vertragliches Zugeständnis und muss vereinbart oder auf der Rechnung angeboten sein. Ein eigenmächtiger Abzug führt zu einer Restforderung – und damit im Zweifel zum Zahlungsverzug für die Differenz.

Ab wann läuft die Skontofrist?

In der Regel ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist. Maßgeblich ist bei Streit der Zugang der Rechnung. Entscheidend für die Einhaltung ist der Tag der Überweisung beziehungsweise der Gutschrift beim Empfänger – nicht der Tag, an dem Sie den Auftrag erfassen.

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