Zwei Fragen, die der Rechner beantwortet
Was muss ich überweisen? Der Zahlbetrag ist der Bruttorechnungsbetrag abzüglich des Skontos. Der Rechner weist zusätzlich aus, wie sich Netto und Umsatzsteuer nach dem Abzug aufteilen – das ist die Aufteilung, die in die Buchhaltung gehört.
Lohnt sich das überhaupt? Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung. Ob er attraktiv ist, zeigt erst der Vergleich mit den Finanzierungskosten. Genau dafür gibt es den effektiven Jahreszins: Er rechnet den Nachlass auf die Tage um, die Sie früher zahlen.
Warum 2 % Skonto so viel wert sind
Bei einer Rechnung mit „2 % Skonto innerhalb von 14 Tagen, netto 30 Tage“ verzichten Sie auf 2 % des Betrags, wenn Sie erst nach 30 Tagen zahlen. Dafür behalten Sie das Geld 16 Tage länger. Aufs Jahr gerechnet:
2 ÷ (100 − 2) × 360 ÷ 16 × 100 = 45,9 % Jahreszins
Kein Kontokorrentkredit ist so teuer. Deshalb gilt die Faustregel: Skonto immer ziehen, notfalls den Dispo dafür nutzen. Umgekehrt gilt für Ihre eigenen Ausgangsrechnungen, dass ein angebotenes Skonto teuer erkauftes Geld ist – es kann sich trotzdem lohnen, wenn es die Zahlungsmoral spürbar verbessert.
| Konditionen | Effektiver Jahreszins |
|---|---|
| 2 % / 8 Tage, netto 30 | 33,4 % |
| 2 % / 14 Tage, netto 30 | 45,9 % |
| 3 % / 10 Tage, netto 30 | 55,7 % |
| 3 % / 14 Tage, netto 60 | 24,2 % |
Skonto und Umsatzsteuer
Der Punkt, an dem in der Buchhaltung am häufigsten nachgebessert werden muss: Mit dem Skontoabzug ändert sich die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer. Aus 1.190 € brutto (1.000 € netto + 190 € USt) werden bei 2 % Skonto 1.166,20 € – das entspricht 980,00 € netto und 186,20 € Umsatzsteuer. Als Vorsteuer abziehbar sind daher 186,20 €, nicht 190 €. Der Rechner weist beide Werte getrennt aus.
Beim Lieferanten spiegelt sich das umgekehrt: Er berichtigt die abgeführte Umsatzsteuer in dem Zeitraum, in dem die Zahlung eingeht.
Passende Werkzeuge
- Fristen als Datum statt in Tagen: Zahlungsziel-Rechner
- Umsatzsteuer isoliert umrechnen: Mehrwertsteuerrechner
- Wenn die Zahlung ausbleibt: Verzugszinsen-Rechner
Hinweis: Die Berechnung ist eine kaufmännische Rechenhilfe, keine steuerliche Beratung. Für die Behandlung von Entgeltminderungen gilt § 17 UStG; bei Zweifeln fragen Sie Ihre Steuerberatung.