So funktioniert die Umrechnung
Die Umsatzsteuer wird immer auf den Nettobetrag aufgeschlagen. Daraus ergeben sich zwei Formeln, die der Rechner je nach Auswahl anwendet:
- Netto → Brutto: Bruttobetrag = Nettobetrag × (1 + Steuersatz), also × 1,19 bei 19 %
- Brutto → Netto: Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ (1 + Steuersatz), also ÷ 1,19 bei 19 %
Der zweite Weg ist der, bei dem am häufigsten falsch gerechnet wird. Wer von 119 € einfach 19 % abzieht, landet bei 96,39 € statt bei den korrekten 100 €. Der Fehler wächst mit dem Betrag: Bei einer Rechnung über 50.000 € brutto liegen zwischen richtig (42.016,81 €) und falsch (40.500,00 €) schon gut 1.500 €.
Ein durchgerechnetes Beispiel
Eine Rechnung über 2.380,00 € brutto bei 19 % Umsatzsteuer:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Nettobetrag (2.380 ÷ 1,19) | 2.000,00 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 380,00 € |
| Bruttobetrag | 2.380,00 € |
Der Anteil der Umsatzsteuer am Bruttobetrag beträgt hier 15,97 % – nicht 19 %. Diese Zahl ist praktisch, wenn Sie überschlagen wollen, wie viel Vorsteuer in einem Beleg steckt.
Die deutschen Steuersätze im Überblick
| Satz | Wofür | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 19 % | Regelsteuersatz für die meisten Lieferungen und Leistungen | § 12 Abs. 1 UStG |
| 7 % | Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Nahverkehr, Kultur, Übernachtungen | § 12 Abs. 2 UStG |
| 0 % | Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen, bestimmte Heilbehandlungen | §§ 4, 6 UStG |
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen gar keine Umsatzsteuer aus. Auf der Rechnung fehlt der Steuerausweis dann vollständig, und ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung tritt an seine Stelle.
Umsatzsteuer bei Geschäften ins Ausland
Bei Lieferungen und Leistungen über die Grenze verschiebt sich die Steuerschuld häufig auf den Empfänger (Reverse-Charge). Voraussetzung im EU-Binnenmarkt ist eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Geschäftspartners – deren Aufbau können Sie mit dem USt-IdNr.-Prüfer kontrollieren, bevor Sie die verbindliche Bestätigungsabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern durchführen. Für die korrekte Länderkennung auf Rechnungen und in Exportpapieren hilft die ISO-3166-Länderliste.
Weiterrechnen
Wenn auf den Rechnungsbetrag noch ein Skontoabzug folgt, ändert sich auch die Umsatzsteuer: Sie bemisst sich nach dem tatsächlich gezahlten Betrag. Der Skontorechner weist das getrennt aus. Für die Kalkulation von Verkaufspreisen ist der Marge- und Aufschlagsrechner der passende nächste Schritt.
Hinweis: Dieser Rechner ist eine Rechenhilfe und ersetzt keine steuerliche Beratung. Welcher Steuersatz auf eine konkrete Leistung anzuwenden ist, entscheidet sich nach dem Umsatzsteuergesetz und den Umständen des Einzelfalls.